Sanktionen wegen Todes von Nawalny in Kraft

Die EU hat fünf Wochen nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny Sanktionen gegen 33 Personen aus Justiz und Politik in Russland in Kraft gesetzt.

Symbolisch wurden zudem die zwei Strafkolonien IK-6 und IK-3, in denen Nawalny zuletzt inhaftiert war, auf die EU-Sanktionsliste gesetzt, wie gestern aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht. Beide Kolonien seien dafür bekannt, dass sie physischen und psychischen Druck, völlige Isolation, Folter und Gewalt auf Gefangene ausübten, hieß es vom EU-Rat.

In beiden Anstalten sei Nawalny misshandelt worden, „unter anderem durch wiederholte Einzelhaft in einer Strafzelle und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung“, was zu einer schweren Verschlechterung seines Gesundheitszustands geführt habe.

Der Leiter der IK-3, Wadim Kalinin, und verschiedene stellvertretende Leiter der Kolonie werden ebenfalls sanktioniert.

Hochrangige russische Beamte sanktioniert

Auf der Liste stehen nach Angaben des EU-Rates auch hochrangige Beamte des russischen Strafvollzugs und des Justizministeriums, die entweder für die Vollstreckung der Haftstrafen von Nawalny und anderen politischen Gegnern verantwortlich waren oder den Schutz der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten nicht gewährleistet hätten.

Für die Sanktionierten gelten Einreiseverbote in die EU und Vermögenssperren. „Die langsame Tötung von Alexej Nawalny durch das Kreml-Regime ist eine starke Erinnerung an dessen völlige Missachtung des menschlichen Lebens“, sagte der EU-Außenpolitikbeauftragte Josep Borrell.

„Die heutigen Sanktionen zeigen unsere Entschlossenheit, die politische Führung und die Behörden Russlands für die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Russland zur Verantwortung zu ziehen.“

Gleichzeitig wisse man, dass russische Präsident Wladimir Putin nicht Russland und Russland nicht Putin sei. Man werde die russische Zivilgesellschaft und die unabhängigen Stimmen in Russland weiterhin unterstützen, so Borrell.