Geplante Abstimmung zu Renaturierungsgesetz abgesagt

Eine für gestern geplante unverbindliche Abstimmung unter den 27 EU-Botschafterinnen und -Botschaftern zum EU-Renaturierungsgesetz wurde kurzfristig wieder abgesagt.

Auch beim Rat der EU-Umweltministerinnen und -minister am Montag, wo das Gesetz letztgültig abgesegnet werden sollte, werde es nicht zu einer Abstimmung kommen, hieß es aus EU-Kreisen. Für eine qualifizierte Mehrheit fehle noch die Stimme eines zusätzlichen Landes, sagte ein EU-Diplomat.

Das Thema solle bald wieder im Ausschuss der EU-Botschafterinnen und -Botschafter auf die Tagesordnung kommen, ein Zeitpunkt sei aber noch nicht bekannt, so der gleiche EU-Diplomat. Eigentlich hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament bereits auf einen Kompromisstext für das Gesetz geeinigt.

Auch Österreich ablehnend

Die Zustimmung unter den EU-Staaten bröckelte zuletzt, nachdem unter anderem die Niederlande und Ungarn ihre Zustimmung zurückgezogen hatten. Weitere Länder, die das Renaturierungsgesetz ablehnen bzw. sich enthalten wollten, sind Italien, Schweden, Finnland, Polen, Österreich und Belgien, wie aus EU-Kreisen zu vernehmen war. Österreich muss sich wegen eines Beschlusses der Bundesländer enthalten.

Allerdings betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Rande des EU-Gipfels, dass er das Gesetz persönliche auch ablehne, „weil der Grundfehler daran liegt, viel zu rasterförmig über die EU drüberzugehen. Jedes Land hat seine Besonderheiten, auch die Landwirtschaft in jedem Land, daher ist es wichtig, dem Rechnung zu tragen“, sagte Nehammer gegenüber Journalistinnen und Journalisten.

Das geplante EU-Gesetz sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich im November auf entsprechende Vorgaben, wonach die EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen zum Schutz von Naturräumen ergreifen müssen.

Ende Februar segnete das Europaparlament den Kompromiss ab, womit nur noch die formale Zustimmung der EU-Staaten fehlt, damit die Verordnung in Kraft treten kann.