Richter ordnet Blockade von Telegram in Spanien an

Ein Gericht in Madrid hat die vorläufige Sperrung des Kurznachrichtendienstes Telegram in Spanien angeordnet. Grund sei die Klage mehrerer Medienunternehmen gegen Telegram wegen Verletzung von Vorschriften zum Schutz des Urheberrechts, teilte die Justiz in Madrid heute mit. Telegram war von Spanien aus zunächst jedoch weiterhin zu erreichen.

Verbraucherschützer in Spanien, wo es mehrere Millionen Telegram-Nutzerinnen und -Nutzer gibt, kritisierten die Maßnahme als unverhältnismäßig. Ländersperren lassen sich jedoch relativ leicht mit geschützten Netzwerkverbindungen (VPN) umgehen.

Die Behörden der britischen Jungferninseln in der Karibik, wo Telegram registriert ist, seien wiederholt vergeblich um Amtshilfe ersucht worden, wie das Gericht mitteilte.

Jedoch hätten die dortigen Behörden bei der Klärung der Identität der Inhaber von Telegram-Konten, von denen aus urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet worden seien, nicht kooperiert. Die vorläufige Sperrung des gesamten Telegram-Dienstes sei deshalb aus Sicht des Richters „notwendig, geeignet und verhältnismäßig“, betonte das Gericht.

Bericht: Telegram verweigert Auskünfte an Behörden

Die Zeitung „El Pais“ schrieb, Telegram verweigere regelmäßig Auskünfte an Behörden. Da der Dienst die Identität seiner Nutzer mehr schütze als etwa die größere Konkurrenz von WhatsApp, werde sie von Regimegegnern in Diktaturen wie Russland oder dem Iran bevorzugt. Aber es gebe deshalb auf Telegram auch Kanäle mit kriminellen oder extremistischen Inhalten.

Bei der angeordneten Blockade gehe es neben dem Schutz von Urheberrechten vor allem auch um einen Konflikt zwischen dem Richter eines Rechtsstaates und einem Privatunternehmen und um die Abwägung zwischen Anonymität und Straflosigkeit im Internet.