Westenthaler hält ORF-Haushaltsabgabe für rechtswidrig

Der auf einem FPÖ-Ticket jüngst in den ORF-Stiftungsrat entsandte Peter Westenthaler hält die mit 1. Jänner eingeführte Haushaltsabgabe in der geltenden Form für rechtswidrig.

In einer Pressekonferenz heute berief er sich auf ein unter anderen vom ehemaligen BZÖ-Stiftungsrat Alexander Scheer gezeichnetes Anwaltsschreiben und verlangte eine Sondersitzung des ORF-Gremiums.

Es gebe keinen gesetzeskonformen ORF-Beitrag, weil bei der Reform des Gesetzes das Prozedere zur Festlegung der Höhe nicht geändert worden sei bzw. der Stiftungsrat die Höhe nicht bestimmt habe. Monatlich 15,30 Euro seien nur als Obergrenze definiert worden, heißt es in dem Brief.

Westenthaler sah aufgrund dessen „massiv Gefahr in Verzug“, denn sobald auch nur ein Bescheid vor Gericht aufgehoben werde, könnte die Rückzahlungspflicht aller bisher erhaltenen Beiträge drohen.

Kritik an ORF, Kritik an FPÖ

Kritik übte in der Pressekonferenz FPÖ-Generalsekretär und -Mediensprecher Christian Hafenecker. Er ortete eine Politisierung gegen die FPÖ.

Als „wenig verwunderlich“ bezeichnete NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter in einer Reaktion diese Aussagen, träume die FPÖ doch „von einer Medienlandschaft wie in Orbans Ungarn“. Gleichzeitig kritisierte sie die Bundesregierung, die es versäumt habe, „den ORF endlich zu entpolitisieren und so dem Dauerfeuer der Kritik zu entziehen“.

Der ORF verwies auf eine im Februar erfolgte Information der KommAustria zur Festlegung des ORF-Beitrags für die Jahre 2024 bis 2026. Die Medienbehörde hat die Aufsicht über den ORF und stellte klar, dass es laut Gesetz in diesem Zeitraum keiner Programmentgeltfestsetzung durch den Stiftungsrat mit anschließender Genehmigung durch die KommAustria bedarf. Erst für die Zeit danach ist wieder ein System vorgesehen, wonach der Stiftungsrat auf Antrag des ORF-Generaldirektors den ORF-Beitrag für fünf Jahre so festzusetzen hat, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt werden kann.