Bosnien-Herzegowina: Neues Wahlgesetz kommt per Erlass

Weil sich das Parlament in Sarajevo bisher nicht auf eine Änderung des Wahlgesetzes einigen konnte, ist dieses nun gestern vom Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina, Christian Schmidt, erlassen worden. Die Änderungen sollen den korrekten Ablauf von Wahlen sicherstellen.

Durch die Änderungen im Wahlgesetz sollen der Abstimmungsvorgang und die Stimmenauszählung effizienter kontrolliert werden. Bei der Wählerregistrierung soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Vorgesehen sind zudem Maßnahmen zur Verhinderung von Wählermanipulation, einschließlich härterer Maßnahmen gegen „Fake News“, sowie mehr Transparenz der Wahlkampf- und Medienfinanzierung.

Durch Dayton-Vertrag festgelegter Auftrag

Schmidt darf aufgrund seines Auftrags durch den Friedensvertrag von Dayton 1995, mit dem der Bosnien-Krieg beendet wurde, Gesetze unabhängig von Regierung und Parlament erlassen. Im Herbst dieses Jahres sind in Bosnien-Herzegowina Kommunalwahlen geplant. Das Land ist seit 2022 offizieller Beitrittskandidat der EU. Vergangene Woche gaben die EU-Staaten bei ihrem Gipfeltreffen grünes Licht für den Start der Beitrittsverhandlungen.

Das politische System des Balkanlandes gilt als sehr kompliziert, unter anderem aufgrund seiner Teilung in zwei Entitäten: die kroatisch-bosniakisch geprägte Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) und die mehrheitlich ethnisch serbische Republika Srpska (RS). Zudem blockierten Abspaltungstendenzen der nationalistischen Führung der RS sowie die unterschiedlichen Interessen der anderen Ethnien viele Entscheidungsprozesse.

Schmidt (CSU) ist seit dem 1. August 2021 Hoher Repräsentant in Bosnien-Herzegowina. Er folgte auf den Österreicher Valentin Inzko.