Amazon-Klage gegen Regulierungsauflagen abgewiesen

Im Streit über eine verschärfte Regulierung in der Europäischen Union hat der US-Onlinehandelskonzern Amazon eine juristische Schlappe erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies gestern eine von Amazon eingereichte Klage gegen bestimmte Auflagen im Rahmen des „Digital Services Act“ (DSA) ab.

Das Gesetz stuft den US-Konzern als sehr große Onlineplattform (VLOP) ein und verpflichtet ihn unter anderem dazu, detaillierte Informationen zu seinem Geschäft mit Internetanzeigen offenzulegen. Dagegen hat Amazon geklagt und bis zu einer Entscheidung eine Aussetzung dieser Anforderung beantragt, die von einer unteren Instanz zunächst gewährt wurde.

Der EuGH kassierte dieses Urteil jedoch. Zwar schränke die umstrittene DSA-Klausel die unternehmerische Freiheit von Amazon ein, und dem Unternehmen drohe bis zu einem Urteil im Hauptverfahren ein ernsthafter Schaden. Allerdings überwögen im konkreten Fall die Interessen des Gesetzgebers.

Amazon äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Außerdem bekräftigte es seine Einschätzung, dass es nicht unter die Definition einer VLOP falle.