Antrag auf Arbeitslosengeld bald überwiegend digital

Arbeitslosengeld soll künftig vorwiegend digital beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Das ist das Ziel einer Gesetzesnovelle, die das Arbeitsministerium heute in Begutachtung geschickt hat.

Der elektronische Weg für den Bezug von Arbeitslosenhilfe über das „eAMS-Konto“ soll priorisiert und ausgebaut werden. AMS-Beraterinnen und -Beratern soll dadurch mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen.

Weiterhin herkömmlicher Antrag möglich

Für Personen, die keinen Onlinezugang haben, werde es aber weiterhin die Möglichkeit geben, das Arbeitslosengeld an Ort und Stelle beim AMS zu beantragen, versicherte ÖVP-Arbeits- und -Wirtschaftsminister Martin Kocher in einer Aussendung. „Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen.“

Darüber hinaus soll die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden des AMS laut Mitteilung in Zukunft generell digital stattfinden. Rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, etwa Vermittlungsvorschläge, sollen über das „eAMS-Konto“ abgewickelt werden.

IV lobt Vorstoß

Die Industrie begrüßte den Vorstoß. „Es ist zwar jetzt schon möglich, den Antrag digital zu stellen, aber eine gesetzliche Priorisierung trägt dazu bei, dass diese Möglichkeit noch intensiver genutzt wird“, wurde Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), in einer Aussendung zitiert. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz läuft bis zum 21. April.