IGH: Israel muss gegen Hunger in Gaza vorgehen

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag weist Israel an, gegen den Hunger im Gazastreifen vorzugehen. Es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass unverzüglich Grundnahrungsmittel die Bevölkerung dort erreichten, hieß es gestern in der einstimmig getroffenen Anweisung.

„Das Gericht stellt fest, dass die Palästinenser im Gazastreifen nicht mehr nur von einer Hungersnot bedroht sind“, schrieben die Richter weiter. Vielmehr habe diese bereits begonnen. Eine Stellungnahme Israels dazu lag nicht vor.

Hintergrund: „Völkermord“-Klage durch Südafrika

In einem Verfahren wegen des Vorwurfs des „Völkermords“ hatte der IGH im Jänner angeordnet, dass Israel bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen jegliche Taten im Zusammenhang mit einem möglichen „Genozid“ verhindern muss. Israel müsse auch ein Aufhetzen zu einem „Völkermord“ verhindern und bestrafen, entschied das Gericht damals.

Zudem verlangten die Richter bereits damals von dem Land, dass es „dringend benötigte“ humanitäre Hilfe für die Zivilpersonen in dem Palästinensergebiet zulassen müsse. Südafrika hatte die Klage gegen Israel beim IGH eingereicht. Einige Wochen später beantragte Südafrika unter Berufung auf israelische Pläne eines Einmarsches in Rafah weitere Maßnahmen, die der IGH ablehnte.

Pretoria startete daraufhin einen erneuten Versuch – diesmal mit der Aufforderung, Maßnahmen zu verhängen, um „die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen zu retten, die bereits vor dem Hungertod steht“.

Die Richter des IGH erklärten nun, dass die Urteile von Jänner „nicht in vollem Umfang auf die Konsequenzen eingehen, die sich aus der veränderten Situation ergeben (…) und somit die Änderung dieser Maßnahmen rechtfertigen“.