„Genderverbot“ in Bayern in Kraft

In Bayern ist heute das „Genderverbot“ in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im deutschen Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an verboten.

In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“ Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen, in der vergangenen Woche, am Gründonnerstag, veröffentlichte die Staatsregierung die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Kritik von mehreren Seiten

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften und auch der Bundesschülerkonferenz.