Trump hinterlegte Kaution in Betrugsverfahren

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat gestern (Ortszeit) in einem Zivilverfahren wegen Geschäftsbetrugs eine Sicherheitsleistung in Höhe von 175 Millionen Dollar (163 Mio. Euro) hinterlegt, um Pfändungen von Vermögenswerten zu verhindern. Das geht aus einem nun veröffentlichten Gerichtsdokument hervor. Trump war im Februar zu einer Geldstrafe von rund 454 Mio. Dollar (inklusive Zinsen) verurteilt worden und hat Berufung eingelegt.

In dem Verfahren waren Trump und seine Söhne für schuldig befunden worden, über Jahre hinweg die Vermögenswerte ihres Immobilienimperiums künstlich aufgebläht zu haben, um von Banken und Versicherungen günstige Konditionen zu bekommen. Trump wurde deshalb im Februar zu einer Geldstrafe von rund 355 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt, was sich auf etwa 454 Millionen Dollar summiert.

Wegen laufender Berufung nur Kaution

Da er Berufung eingelegt hatte, musste er die Strafe vorerst nicht zahlen. Er musste jedoch bis spätestens Donnerstag die von einer Versicherungsgesellschaft gedeckte Sicherheitsleistung – die einer Kaution gleichkommt – erbringen, damit es zum Berufungsverfahren kommt.

Ursprünglich war Trump eine Kautionssumme von 454 Millionen Dollar auferlegt worden. Seine Anwälte hatten jedoch vergangenen Monat mitgeteilt, dass der Milliardär dazu nicht in der Lage sei. Hintergrund ist, dass der größte Teil von Trumps Vermögen in Immobilien gebunden ist und ihm nicht in Barmitteln unmittelbar zur Verfügung steht. Ein Berufungsgericht in New York kürzte die zu erbringende Sicherheitsleistung daraufhin deutlich auf 175 Millionen Dollar.

Trump darf Richter nicht mehr verbal angreifen

In einem anderen Prozess in New York, dem wegen einer Schweigegeldzahlung vor der Wahl 2016 an den Pornostar Stephanie Clifford („Stormy Daniels“) wegen einer angeblichen Beziehung, darf Trump nun den Richter und seine Familie nicht mehr verbal angreifen, wie er das zuletzt mehrmals via soziale Netzwerke machte. Das entschied ein Gericht am Montag (Ortszeit) auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die darin den Versuch sieht, Richter, Geschworene und Zeugen einzuschüchtern. In anderen Fällen erhielten solcherart Angegriffene Drohungen von Trump-Anhängern, bis hin zu Morddrohungen.