Zitierverbot: ÖVP rückt vom Junktim mit „Medienprivileg“ ab

Die ÖVP geht von der engen Verknüpfung des von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) mit Verve betriebenen Zitierverbots in nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren mit der Reparatur des „Medienprivilegs“ ab.

Letzteres muss nach einem VfGH-Erkenntnis bis 1. Juli überarbeitet werden – und das werde auch passieren, heißt es nun in der ÖVP. Beim Zitierverbot stehen die Grünen als Koalitionspartner auf der Bremse.

Im Kern geht es darum, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ausnahmen für Medienunternehmen beim Datenschutzgesetz (DSG) als verfassungswidrig erkannt hat.

Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken dürfen nicht prinzipiell von den Bestimmungen des DSG ausgenommen werden, da dieses „Medienprivileg“ gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoße, so das Höchstgericht. Der Gesetzgeber muss nun bis Mitte 2024 für eine differenzierte Regelung sorgen.

Genau das werde auch passieren, auch wenn es mit den Grünen keine Einigung beim Zitierverbot gibt, heißt es jetzt in der ÖVP. Verhandelt werde aber sehr wohl weiter, denn beide Themen seien miteinander verwandt. Man hoffe weiter auf eine Lösung mit dem Koalitionspartner.

Karner sieht „Legende“

Sie habe diese Materien immer getrennt behandelt, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf Nachfrage heute nach dem Ministerrat am Mittwoch. Ein Junktim gebe es nicht, meinte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), dem zufolge es sich dabei um eine „Legende“ handle. Das Zitierverbot habe keinen Eingang in das Regierungsprogramm gefunden, so Zadic – „daran halten wir uns“.

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) teilte in einem Statement gegenüber Ö1 mit, der aktuell vorliegende Entwurf des Justizministeriums „würde aus medienpolitischer Sicht die Arbeit in den Redaktionen massiv erschweren, weshalb dem BMJ (Bundesministerium für Justiz, Anm.) umfassende Anmerkungen übermittelt wurden“.

Es brauche „strukturelle Überarbeitungen, um einen vernünftigen Ausgleich zwischen Datenschutz und Redaktionsgeheimnis zu gewährleisten“, so Raab weiter. Das Justizministerium sei nun am Zug, einen neuen Entwurf vorzulegen