Uganda: Gericht weist Klage gegen Anti-LGBTQ-Gesetz ab

Das Verfassungsgericht von Uganda hat eine Klage gegen das international heftig kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete „Antihomosexualitätsgesetz 2023“ werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, erklärte das Gericht in Kampala heute.

„Wir lehnen es ab, das Antihomosexualitätsgesetz 2023 in seiner Gesamtheit für nichtig zu erklären, und wir werden auch keine dauerhafte Verfügung gegen seine Durchsetzung erlassen“, sagte Richard Buteera, der leitende Richter, der das Urteil im Namen seiner Kollegen verlas.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass einige Abschnitte des Gesetzes gegen das Recht auf Gesundheit verstoßen und dass es „mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit unvereinbar“ sei.

Gegen das Gesetz geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler und Parlamentsabgeordnete der Regierungspartei. Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre. Laut dem Gesetz droht für die „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ lebenslange Haft, für „schwere Homosexualität“ droht die Todesstrafe.