Expertengremium: Strafmündigkeit ab 14 hat sich bewährt

Das Netzwerk Kriminalpolitik, dem die Richtervereinigung, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, der Bewährungshilfeverein Neustart, die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring und namhafte Strafrechtlerinnen und Strafrechtler angehören, spricht sich gegen eine Senkung der Strafmündigkeit aus. Die seit 1929 bestehende Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren hat sich für die Expertinnen und Experten bewährt.

„Das Strafrecht mit seinen auf Bestrafung orientierten Mitteln ist kein geeignetes Instrument, um auf Delikte zu reagieren, die unter 14-Jährige begangen haben“, stellte das Gremium gestern in einer Erklärung klar.

Ungeeignetes Mittel

Das Strafverfahren sei ein formales Verfahren, in dem es um den Nachweis der Schuld geht: „Die Suche nach Sanktionsalternativen ist nicht das primäre Verfahrensziel. Eine intensive Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Tat und der Lebenssituation von Kindern kann im Strafverfahren nicht geleistet werden.“ Genau das brauche es aber.

„Eine Herabsenkung auf unter 14 Jahre wäre eine klare Verletzung der Kinderrechte laut UN-Kinderrechtskonvention“, gab das Netzwerk Kinderrechte Österreich – ein Zusammenschluss von 53 Organisationen und Institutionen zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in Österreich – in diesem Zusammenhang in einer Aussendung zu bedenken.

Abschreckung nicht gegeben

Gefängnisse halten die Expertinnen und Experten, die im Netzwerk Kriminalpolitik versammelt sind, für „den denkbar schlechtesten Ort für Kinder“. Es gebe keine belegbaren Nachweise, dass das Androhen von Haftstrafen generalpräventiv wirken und Kinder abschrecken könnte. Im Gegenteil, Kinder würden mögliche Konsequenzen ihrer Handlungen viel weniger als Erwachsene berücksichtigen: „Dementsprechend weisen kriminologische Studien auch nach, dass ein Absenken der Strafmündigkeit nicht zu einer Abnahme von Delikten junger Menschen führt.“

Zielführender sei stattdessen ein bundesweit einheitlicher Katalog an wirksamen Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und des Zivilrechts für die Altersgruppe der Zehn- bis 13-Jährigen, insbesondere bei den Zwölf- und 13-Jährigen, den das Gremium und das Netzwerk Kinderrechte Österreich unter Einbindung aller Bundesländer gemeinsam fordern.