Wahlbetrugsverfahren: Trump scheitert mit Einstellung

Der zuständige Richter im Wahlbetrugsverfahren gegen Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia hat einen Antrag des Ex-Präsidenten abgewiesen, das Verfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen einzustellen. Trumps Anwälte hatten argumentiert, in dem Fall greife der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung – dieser schützt in den USA unter anderem die Redefreiheit. Richter Scott McAfee wies diese Argumentation gestern laut Medienberichten jedoch zurück.

„Selbst zentrale politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmaßlich für kriminelles Verhalten genutzt werden“, erläuterte McAfee demnach seinen Beschluss. Nur eine Geschworenenjury könne darüber entscheiden, ob hinter den Äußerungen von Trump und den Mitangeklagten eine kriminelle Absicht gesteckt habe. Die berichtenden US-Medien beriefen sich auf Gerichtsdokumente.

Trump und mehrere andere Personen sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem US-Staat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und soll auf verschiedenen Wegen versucht haben, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.