D: Einigung auf Gesetz zu Bezahlkarte für Flüchtlinge

Die deutsche Regierung hat sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Damit sollen Asylwerberinnen und -werber Sach- statt Geldleistungen erhalten.

Die Bezahlkarte stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsweise Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden. Außerdem wird festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“ Rechnung getragen. „Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint“, heißt es im Entwurf weiter.

Wann der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden kann, blieb jedoch lange unklar – auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sich sich zufrieden.