WKStA hat über Schmids Kronzeugenstatus entschieden

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Entscheidung über den Kronzeugenantrag des Ex-Vorstands der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, getroffen. Ein WKStA-Sprecher bestätigte dem „Kurier“, dass ein Vorhabensbericht kurz vor Ostern an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt worden sei. Wie entschieden wurde, wird nicht kommuniziert. Die Oberstaatsanwaltschaft muss das Vorhaben nun prüfen und ans Justizministerium weiterleiten.

Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, hatte vor der WKStA in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – in mehreren Causen schwer belastet.

Fortschritte auch bei CASAG-Causa

Auch in der CASAG-Causa, in der seit 2019 ermittelt wird, wurde laut „Kurier“-Informationen vor Ostern ein Vorhabensbericht der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Bei der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (CASAG) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der ÖVP-FPÖ-Regierung im Glücksspielbereich.

Dabei soll es eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, um den den Freiheitlichen nahestehenden Peter Sidlo auf einem Ticket von CASAG-Miteigner Novomatic in den CASAG-Vorstand zu entsenden – obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u. a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.