D: Mehr als zwei rechtliche Eltern möglich

Kinder können aus Sicht des deutschen Verfassungsgerichts mehr als zwei rechtlich verantwortliche Elternteile haben. Das deutsche Grundgesetz gebe nicht im Detail vor, welche Personen Träger des Elterngrundrechts und Inhaber der Elternverantwortung seien, das gab der Präsident des deutschen Verfassungsgerichts, Stephan Harbarth, heute in Karlsruhe bekannt.

Geklagt hatte der unbestritten leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Als rechtlichen Vater hatte die Mutter des Kindes jedoch einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen.

Leiblicher Vater kann rechtlicher Vater werden

Laut Gericht garantiert das Grundgesetz einem leiblichen Vater die Möglichkeit, auch rechtlicher Vater seines Kindes zu werden, wie heute vonseiten des Verfassungsgerichts erklärt wurde. Der Gesetzgeber könne daher gestalten, welche Menschen als rechtliche Eltern eines Kindes gelten – wer also Elternverantwortung für die Kinder erhält und ausübt.

Da sowohl rechtliche Eltern als auch leibliche Eltern Träger des Elterngrundrechts seien, könne es etwa Konstellationen geben aus einer Mutter, einem leiblichen und einem rechtlichen Vater. Das höchste deutsche Gericht stärkte mit seinem Urteil die Rechte leiblicher Väter und betonte, dabei auch das Wohl der Kinder im Blick zu haben. Der Gesetzgeber muss eine Neuregelung schaffen, hieß es vonseiten des Gerichts. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das schon angekündigt.

Nicht zwingend anwendbar bei künstlicher Befruchtung

Das Gericht betonte, Eltern im Sinne des Grundgesetzes seien die „im herkömmlichen Sinn leiblichen Eltern des Kindes“. Gemeint sind damit nach Definition der Richterinnen und Richter „der Mann und die Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat“. Das Urteil bezieht sich also nicht zwingend auf genetische Eltern etwa im Fall einer künstlichen Befruchtung.

Wer Elternteil im Sinne des Grundgesetzes ist, muss laut der Entscheidung grundsätzlich die Möglichkeit haben, rechtlich Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Es sei verfassungsrechtlich zulässig, fachrechtlich eine rechtliche Vaterschaft von mehr als einem Vater auszuschließen. In diesem Fall müsse dem leiblichen Vater aber ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, rechtlicher Vater werden zu können. Dem trage die bisherige Rechtslage nicht Rechnung, befand das Gericht.