„Rot-Blau“-U-Ausschuss: Emotionale Debatten über Fragen

Als zweite Auskunftsperson ist heute im Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ eine ehemalige Leiterin des Extremismusreferats im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) befragt worden. Dabei zeigte sich eine hohe Emotionalisierung bezüglich der Zulässigkeit von Fragen.

Im Vorfeld der Befragung wies Verfahrensrichterin Christa Edwards auf prozedurale Einschränkungen bei den zulässigen Fragen hin. Russland (und etwaige Verbindungen), Jan Marsalek und Egisto Ott seien nicht im Einsetzungsverlangen für den Ausschuss erwähnt.

Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss
ORF/Roland Winkler

Richterin: Enge Grenzen für Fragen

Dieses Verlangen definiere aber den Untersuchungsgegenstand und damit auch die zulässigen Fragen. Sie ersuche die Öffentlichkeit um Verständnis, so Edwards, dass man sich an die engen Grenzen der Vorgaben halten müsse, auch bei noch so großem, auch medialem, Interesse.

Die staatlichen Gremien und Organe müssten aber sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Im engen Bereich des Untersuchungsgegenstands, sofern in enger Verbindung mit Russland, könnten Fragen aber je nach Ausdefinierung womöglich zugelassen werden.

Es gab erwartungsgemäß schon in der ersten Fragerunde intensive und teils emotionale Debatten darüber, welche Fragen zulässig sind.

Mit Ott einst zusammengearbeitet

Sie habe mit Ott vor vielen Jahren zusammengearbeitet, so die Auskunftsperson, die auch erzählte, dass Ott in Chats mit einem FPÖ-Vertreter wenig schmeichelhaft über sie sprach. Nach Bekanntwerden der Chats habe Ott sie angerufen und sich dafür entschuldigt, dabei habe er sich an die frühere Zusammenarbeit erinnert.

Sie selbst habe keinerlei Wahrnehmungen dazu, dass Ott in die Umstrukturierungen in das BVT involviert gewesen sein soll, so die Auskunftsperson. Das gelte auch für die kolportierte Leitungsfunktion, die er laut Berichten bekommen sollte. Zu Marsalek habe sie keinen Kontakt gehabt. Ihr selbst habe man lange versucht, etwas anzuhängen, so die Auskunftsperson.

Sie habe das Gefühl gehabt, dass sie Zielperson gewesen, so die Auskunftsperson gefragt zur Hausdurchsuchung im BVT. Diese sei sehr martialisch durchgeführt worden, nachher sei auch ein ausgedrucktes Mail verschwunden gewesen. Zudem sei ihr Büro gezielt durchsucht worden, andere aber nicht. Letztlich sei auch „nicht viel“ rausgekommen, die Hausdurchsuchung sei zudem als rechtswidrig erklärt worden.