Abtreibung soll in EU-Grundrechtecharta verankert werden

Das EU-Parlament hat sich für die Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechtecharta ausgesprochen. 336 Abgeordnete stimmten heute in Brüssel für eine entsprechende Entschließung, 163 dagegen; 39 enthielten sich.

Das Vorhaben knüpft an frühere Initiativen an. Unter anderen hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Jänner 2022 Entsprechendes angekündigt.

Mit der Resolution rufen die Abgeordneten die EU-Mitgliedsstaaten auf, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und auf freien, informierten, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit einschließlich sicherer und legaler Abtreibungen in die im Jahr 2000 angenommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union einzufügen.

Dafür wäre eine einstimmige Änderung der EU-Verträge nötig. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gering.

EVP brachte Gegenentwurf ein

Eingebracht wurde der Vorschlag von Abgeordneten der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken sowie einigen schwedischen Parlamentariern, die zur konservativ-christdemokratischen Gruppe der Europäischen Volkspartei (EVP) gehören.

Ein Gegenentwurf der EVP, der auf die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten in der Abtreibungsfrage verweist und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter verlangt, konnte sich nicht durchsetzen.

Die Interessenvertretung der katholischen Bischöfe in Brüssel hatte den Vorstoß der Parlamentarier im Voraus kritisiert. Das Recht auf Leben sei der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte, erklärte die Kommission der Bischofskonferenzen (COMECE) am Dienstag. Eine Erleichterung der Abtreibung gehe zudem in eine „entgegengesetzte Richtung zur wirklichen Förderung der Frauen und ihrer Rechte“.