Atommülllager in Bayern darf laut Urteil in Betrieb bleiben

Die Genehmigung des Atommüllzwischenlagers im bayrischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies erneut eine entsprechende Klage ab. Das Gericht hatte über die Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerks zu entscheiden.

AKW Grundremmingen und umliegende Orte
IMAGO/Alexander Rochau

Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit in Kraft, teilte der VGH heute mit. Aktuell ist das Atomlager bis zum Jahr 2046 genehmigt.

Klagen schon vor Jahren

Der VGH bestätigte eine frühere Entscheidung. Bereits 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager im schwäbischen Gundremmingen sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden.

Die Kläger in dem aktuellen Verfahren sahen dennoch nach wie vor ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken etwa eines Flugzeugabsturzes auf das Lager oder terroristische Bedrohungen nicht hinreichend geprüft worden seien.

Das Gericht sei aber der Ansicht, dass für solche Fälle ausreichend Vorsorge getroffen worden sei, teilte der VGH mit. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Sicherheitsbehältern sei für die genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.