Polen: Reform des Abtreibungsrechts nimmt erste Hürde

In der Debatte über die Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Polen haben vier Gesetzesentwürfe der regierenden liberal-konservativen Bürgerplattform und ihrer Koalitionspartner die erste Hürde im Parlament genommen.

Die Abgeordneten lehnten heute in erster Lesung Anträge auf eine Ablehnung der Reform ab. „Wir halten unser Wort! Das Parlament wird alle Projekte zum Recht auf Abtreibung vorantreiben“, sagte die Bürgerplattform von Regierungschef Donald Tusk nach der Abstimmung in Onlinenetzwerken.

Vergewaltigung oder Inzest als Ausnahmen

Das katholisch geprägte Polen hat aktuell eines der restriktivsten Abtreibungsrechte in Europa. Der Abbruch einer Schwangerschaft ist nur möglich, wenn diese aus einer Vergewaltigung oder Inzest hervorging oder wenn das Leben und die Gesundheit der Frau gefährdet sind.

Tusks proeuropäisches Bündnis hatte die Wahl im vergangenen Oktober unter anderem mit dem Versprechen gewonnen, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren. Einer der nun vorliegenden Gesetzesentwürfe sieht etwa vor, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren.

Ergebnis noch unklar

Nach der Abstimmung in erster Lesung berät ein Parlamentsausschuss über die Gesetzesentwürfe. Doch selbst nach einer endgültigen Zustimmung des Parlaments könnte Präsident Andrzej Duda noch sein Veto gegen die Liberalisierung einlegen und das Gesetz nicht unterzeichnen.

Der konservative Katholik steht der rechtsnationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) nahe, die während ihrer Regierungszeit das Recht auf Abtreibung stark eingeschränkt hatte.

Sollte Duda sein Veto einlegen, müsste Tusks Regierung auf die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr warten und auf eine Absetzung des konservativen Staatschefs hoffen.