Zivildienstnovelle bringt Teilbarkeit und Papamonat

Seit 50 Jahren gibt es in Österreich den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst, nun ist eine Gesetzesnovelle geplant.

Laut dem Entwurf, den Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) heute in Begutachtung geschickt hat, soll analog zum Grundwehrdienst eine Teilbarkeit für Härtefälle kommen und ein Papamonat ermöglicht werden. „Systemumgehern“, die mit ihrem psychischen Zustand argumentieren, soll eine fachärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden können.

Die Teilbarkeit soll auf Antrag des Zivildieners dann möglich werden, wenn „besonders berücksichtigenswerte wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen“, etwa Härtefälle bei Unternehmern und Schicksalsschläge in der eigenen Familie.

Absolvierung von „Berufsmodulen“ möglich

Bei Geburt eines Kindes wird die Möglichkeit eines Papamonats geschaffen. Zudem wird die Absolvierung von „Berufsmodulen“ künftig für mehr Zivildiener möglich, weil die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfällt. Vor allem für Rettungsorganisationen soll das Erleichterungen bringen.

Pro Jahr gehe es um etwa 220 Zivildienstpflichtige, die ihren Dienst nicht antreten bzw. ableisten und das mit einer ärztlichen Bescheinigung zu ihrem psychischen Gesundheitszustand untermauern.

Auskunftsersuchen an die Krankenkasse hätten aber gezeigt, dass diese sehr wohl einer anderen Beschäftigung nachgingen oder selbstständig arbeiteten. Nun soll die Zivildienstbehörde in solchen Fällen eine Untersuchung durch einen Sachverständigen vorschreiben können.