Messengerüberwachung soll vorerst Metadaten betreffen

Die vor allem von ÖVP-Seite geforderte Überwachung von Messengerdiensten soll in einem ersten Schritt die Metadaten betreffen. Dafür notwendig wäre eine Anpassung der auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes bestehenden Verordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs, hieß es heute auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium.

In der Strafprozessordnung ist bereits jetzt die „Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung“ geregelt. Die dort vorkommenden Begriffe sollten den im Telekommunikationsgesetz verwendeten Begriffen angepasst werden, lautet die Forderung aus dem Innenministerium.

Dabei geht es nicht um die Überwachung von Gesprächsinhalten in Messengerdiensten wie WhatsApp und Signal. Abgefragt werden soll, wer etwa mit wem kommuniziert hat.

„Bundestrojaner“ ausgeschlossen

Zuletzt hatte sich auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) offen für neue Möglichkeiten gezeigt. Die vom Verfassungsgerichtshof eingezogene rote Linie eines „Bundestrojaners“ dürfe dabei allerdings nicht überschritten werden. Ein Aufspielen von Schadsoftware und das Offenlassen von Sicherheitslücken auf Geräten könne es also nicht geben.

Erneut aufgekommen war die Forderung nach erweiterten Überwachungsmöglichkeiten für Messengerdienste im Zuge der Spionageaffäre um den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott.