Handwerkerbonus kann nur online beantragt werden

Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus beantragt werden, er umfasst alle Handwerkerleistungen von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 50 und maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr und gilt für den privaten Wohnbereich (z. B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen usw.).

Aus dem Staatshaushalt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beantragung muss online erfolgen, die Website geht in den kommenden Wochen online, so das Wirtschaftsministerium.

2.000 Euro Maximalsumme nur heuer

Die 2.000 Euro Maximalsumme gibt es nur heuer, nächstes Jahr sind es nur noch 1.500 Euro. Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden, die Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Zur Identifikation ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Wer online nicht versiert ist, für den soll es „institutionelle Hilfestellungen“ geben, so das Ministerium.

Abwicklerin ist die Bundesbuchhaltungsagentur. „Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen“, so ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher.

SPÖ und FPÖ üben Kritik

Kritik kam von der Opposition. „Die Regierung demonstriert gerade, wie man eine gute Idee wie den Handwerkerbonus gleich wieder zunichtemacht, indem sie die älteren Menschen in Österreich de facto von dieser Förderung ausschließt“, so die stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Eva-Maria Holzleitner mit Verweis darauf, der der Bonus nur online beantragt werden kann.

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch meinte: „Da schlägt die menschenverachtende neoliberale Politik des ÖVP-Ministers mit ihrer Eiseskälte wieder einmal gnadenlos zu.“

Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, sagte: „Die Beantragung wird online möglich sein, das hat sich sehr bewährt.“ ÖVP-Klubobmann August Wöginger ergänzte: Für jene Personen, die diese Möglichkeit zur Onlinebeantragung nur eingeschränkt haben, können auch Angehörige oder Nachbarn diese erledigen.