Register für Lobbyisten hat Lücken

Laut einem heute veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) haben Lobbyistinnen und Lobbyisten trotz des (freiwilligen) EU-Transparenzregisters immer noch Möglichkeiten, die EU-Gesetzgeberinnen und -Gesetzgeber unbemerkt zu beeinflussen.

So müssten sich Lobbyierende nur für geplante Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitenden der EU-Institutionen registrieren. Im Zuge des „Katargate-Skandals“ verabschiedete das EU-Parlament einige strengere Regeln.

„Das EU-Transparenzregister darf nicht zu einem Papiertiger werden“, sagte Jorg Kristijan Petrovic, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. Es enthalte zwar nützliche Informationen über Lobbying, habe aber nicht die „gewünschte Schlagkraft“.

Spontane Treffen, Telefonate sowie E-Mail-Verkehr müssten nicht formell festgehalten werden, kritisieren die Prüfer. Für Treffen mit Mitarbeitern der EU-Institutionen unterhalb der Ebene eines Generaldirektors benötigten Lobbyisten gar keine Registrierung – das schließt faktisch alle Mitarbeitenden von der Kontrolle aus.

Im Dezember 2022 wurden Vorwürfe laut, Katar habe ehemalige und aktuelle EU-Parlamentarier unrechtmäßig beeinflusst oder sogar bestochen, um außenpolitische Ziele zu erreichen („Katargate“). Seitdem hat das Parlament mehrere Beschlüsse zur Anwendung des Transparenzregisters verabschiedet.

Diese umfassen zum Beispiel strengere Regeln für den Zugang zum EU-Parlament und für Treffen von allen Mitarbeitenden inklusive Assistentinnen und Assistenten mit Lobbyisten.