NR: Leerstandsabgabe mit Verfassungsmehrheit durch

Die Länder können künftig eine effektive Leerstandsabgabe einheben. Die Basis dafür hat der Nationalrat heute mittels einer Verfassungsbestimmung geschaffen. Neben der Koalition stimmte auch die SPÖ zu.

Entsprechende Abgaben fallen bereits in den meisten Ländern an, allerdings können sie nur eingeschränkt verhängt werden. Nunmehr gibt der Bund die Abgabe quasi frei. Mehrere Länder haben schon angekündigt, davon Gebrauch zu machen.

Vor allem den Grünen war der Beschluss ein Anliegen: „Wir wollen dem Leerstand an den Kragen“, sagte die Abgeordnete Nina Tomaselli. Die „Wurschtigkeit“ gegenüber der Gemeinschaft könne nicht weiter unsanktioniert bleiben. Die ÖVP wurde nicht müde zu betonen, dass es sich um keine neue Bundesabgabe handle.

Vielmehr sei es eine kompetenzrechtliche Änderung. Da es schwierig sei, tatsächlichen Leerstand zu eruieren, sei es gut, wenn hier die Länder die Kompetenz hätten, argumentierte Wohnbausprecher Johann Singer.

Zwar habe die SPÖ nichts gegen die Leerstandsabgabe, aber diese allein werde die Wohnungsnot nicht lösen, meinte die stellvertretende Klubobfrau Julia Herr. Die Sozialdemokraten wollen neben einem Mietpreisdeckel auch einen Zinsdeckel.

Ablehnung von FPÖ und NEOS

Eine klare Ablehnung der Leerstandsabgabe kam von den Freiheitlichen. Deren Abgeordnete Susanne Fürst sah einen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, was ein Schritt in die falsche Richtung sei. Es gäbe andere Möglichkeiten, um die Wohnungsnot zu mindern. An die ÖVP gerichtet sagte Fürst, dass es sich um eine Substanzabgabe und somit auch um eine Vermögenssteuer handle.

NEOS ärgerte sich ebenfalls über die Möglichkeit einer neuen Abgabe. Wie Klubvize Nikolaus Scherak ausführte, könnten die Länder nun sogar Gebühren ohne Deckel nach oben einführen. Zudem sei es ein schwerer Eingriff in die Bundesverfassung, mit dem das Kompetenz-Wirrwarr weiter verschlimmert werde.