Panama: Lange Haft für Mossack-Fonseca-Gründer gefordert

Im Prozess um die „Panama-Papers“ wegen Steuervermeidung und Geldwäsche mittels Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen hat die Staatsanwaltschaft in Panama zwölf Jahre Haft für die Gründer der inzwischen aufgelösten Kanzlei Mossack-Fonseca gefordert.

Staatsanwältin Isis Soto forderte gestern (Ortszeit) die Verhängung der Höchststrafe für Geldwäsche für Jürgen Mossack und Ramon Fonseca Mora, die in dem mittelamerikanischen Land bei zwölf Jahren liegt.

Beiden werden nach Angaben Sotos auch die Verheimlichung, Vertuschung und Weitergabe falscher Informationen an Banken zur Kontoeröffnung sowie Verschleierung des Besitzes von Vermögenswerten vorgeworfen. Mossack und Fonseca hätten Gelder „aus rechtswidrigen Aktivitäten in Deutschland und Argentinien erhalten und transferiert“, fuhr Soto fort.

Weltweite Ermittlungen

Der Prozess mit mehr als zwei Dutzend weiteren Angeklagten hatte in der vergangenen Woche begonnen. Mossack hatte zu Beginn jegliche Verantwortung bestritten. Ein internationales Rechercheteam hatte unter dem Titel „Panama-Papers“ im April 2016 seine Erkenntnisse rund um den Skandal veröffentlicht.

Die Recherchen, die auf der Auswertung von 11,5 Millionen Dokumenten aus der Kanzlei basierten, enthüllten unter anderem Namen von Prominenten, Politikern und Sportlern, die Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben sollen.

Die Veröffentlichungen führten zu Ermittlungen auf der ganzen Welt und einer Debatte über Steueroasen und Geldwäsche. In der Folge traten der isländische Regierungschef Sigmundur David Gunnlaugsson und der pakistanische Regierungschef Nawaz Sharif von ihren Ämtern zurück.

Der deutsche „Spiegel“ zitiert Schätzungen, denen zufolge nach der Veröffentlichung der „Panama-Papers“ mehr als 1,3 Milliarden Dollar an Strafzahlungen und Steuern eingetrieben wurden.