Verbotene SA-Losung: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Höcke

Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von der Herkunft der SA-Losung „Alles für Deutschland“ gewusst zu haben. Er habe gewusst, dass es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handle, hieß es in der Anklage, die ein Staatsanwalt heute in Halle vorlas. Es ist das erste Gerichtsverfahren gegen Höcke.

Der Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Zuständig ist das Landgericht Halle, wegen des großen medialen Andrangs wurde die Verhandlung in das Justizzentrum verlegt.

AfD-Politiker Björn Höcke betritt den Gerichtssaal
Reuters/Fabrizio Bensch

Höcke hatte vor dem Prozess beteuert, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei der Parole um eine SA-Losung handelte. „Es ist ein Allerweltsspruch“, hatte er gesagt.

Höcke soll die SA-Losung bei einer Rede im Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt 2021 verwendet haben. Der damalige Kovorsitzende der Grünen Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte Höcke angezeigt und auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, wonach das Verwenden der Losung im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Demos vor Prozessbeginn

Vor dem Prozessbeginn demonstrierten Hunderte Gegner des Politikers vor dem Gerichtsgebäude. Die Polizei sprach von rund 570 Personen. Alles sei sehr friedlich, es gebe keine Störungen. Unter anderem die Gruppen „Halle gegen Rechts“ und die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ hatten zu Versammlungen aufgerufen.