Parteifinanzen: Strafen für ÖVP, SPÖ und Grüne

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Strafen gegen ÖVP, SPÖ und Grüne verhängt. Die ÖVP muss wegen nicht oder zu spät gemeldeter Parteispenden Geldbußen in Höhe von insgesamt 35.400 Euro zahlen.

Die SPÖ erhält für unzulässige Parteispenden und zu spät gemeldete Zuwendungen Strafen von 53.100 Euro aufgebrummt. Und auch die Grünen bekommen ihre erste Strafe für eine unzulässige Parteispende. Sie müssen 13.600 Euro an Geldbußen zahlen.

SPÖ erhält Strafe wegen Spende via Grazer Klubmagazin

Die höchste Strafe in Höhe von 37.500 Euro ergeht an die SPÖ wegen einer unzulässigen Parteispende an die Grazer SPÖ vom Grazer Gemeinderatsklub über das von diesem finanzierte Magazin „4U“ im Jahr 2021. Wie der Rechnungshof analysiert hatte, hatten sich die Inhalte der Zeitung vor der Grazer Gemeinderatswahl am 26. September 2021 auffällig zu Inhalten, die der Partei und nicht dem Klub zuzurechnen waren, verschoben.

ÖVP meldete Ausgaben der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend nicht

Die ÖVP hat laut dem Spruch des UPTS gegen das Parteiengesetz verstoßen, weil sie Einnahmen und Ausgaben der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen hat. Für den Parteien-Senat bestehen wie für den Rechnungshof keine Zweifel, dass die Landjugend ein Zweigverein des Tiroler Bauernbunds und damit der ÖVP ist. Damit müssen Einnahmen und Ausgaben gemäß Parteiengesetz dem Rechnungshof gemeldet werden. Zur Strafe wurde eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verhängt.

ÖVP-Generalsekretärs Christian Stocker erklärte dazu schriftlich, dass man bei den vom UPTS beanstandeten Sachverhalten die „abweichende Rechtsauffassung“ zur Kenntnis nehme. Man werde aber die Rechtsfrage zur weiteren Klärung dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen. Erfreut sei man, dass der UPTS der ÖVP in mehreren Punkten recht gegeben habe.

Strafe für Grüne wegen zinslosen Darlehens

Auch die Grünen bekommen erstmals eine Strafe für eine unzulässige Parteispende. Konkret geht es um Mittel des grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rausfliegen aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt – allerdings ohne Zinsen.