EU-Wahl: Wählerverzeichnisse werden nun richtiggestellt

Voraussichtlich am 16. Mai wird genau feststehen, wer wo in Österreich bei der EU-Wahl am 9. Juni wahlberechtigt ist. Das Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse ist in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bereits im Verlauf der letzten ein, zwei Wochen mit der Hauskundmachung gestartet.

Ab heute werden in großen Gemeinden die Wählerverzeichnisse bis 25. April bei Gemeindeämtern bzw. Magistraten zur Einsicht aufgelegt.

Abfrage auch online möglich

In kleineren Gemeinden hat der Einsichtszeitraum bereits am 16. April begonnen. Einschau in die Wählerverzeichnisse muss täglich möglich sein, ausgenommen am Samstag und Sonntag – für mindestens vier Stunden und auch einmal außerhalb der normalen Arbeitszeit.

Zusätzlich gibt es heuer erstmals die Möglichkeit, die eigenen Daten im Wählerverzeichnis auch online abzufragen: mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria) über den Link Bmi.gv.at/selbstauskunft.

Stellt man bei der Einsicht fest, dass ein Eintrag falsch ist, kann man schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde bzw. beim Magistrat die Korrektur verlangen – und zwar bis zum 5. Mai. Gefällt einem die erfolgende Entscheidung nicht, steht noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.

Diese muss schriftlich bei der Gemeinde eingebracht werden. Allfällige Beschwerden müssen vom Bundesverwaltungsgericht bis 11. Mai entschieden werden.

Am 15. Mai werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen. Dann kann von den Wahlberechtigten nichts mehr geändert werden.

Stichtag für EU-Bürger bereits vorbei

Wie viele Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten in Österreich mitwählen können, steht allerdings jetzt schon fest. Denn sie mussten bis zum Stichtag am 26. März die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Solche Anträge sind jetzt im Richtigstellungsverfahren nicht mehr möglich. Aber auch EU-Bürger können noch die Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis verlangen.