Person mit Smartphone in den Händen
Getty Images/Delmaine Donson
Social-Media-Aktivität

RH rügt Regierungen wegen „Vermischung“

Der Rechnungshof (RH) hat die Social-Media-Aktivitäten der Regierung bzw. exemplarisch einiger Regierungsspitzen auf Bundes- und Landesebene ins Visier genommen. Fazit der Untersuchung: Parteipolitische und persönliche Aktivitäten seien nicht immer klar getrennt. Zudem würden Ressourcen von Staat und Parteien „vermischt“, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht heißt.

Geprüft wurde jeweils ein Regierungsmitglied der 2022 im Parlament vertretenen Parteien: Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Burgenlands Landeschef Hans Peter Doskozil (SPÖ), Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS). Der überprüfte Zeitraum umfasste Jänner 2020 bis Juni 2022.

Das Ergebnis im Großen und Ganzen: Beim Bundeskanzleramt, Kulturministerium, Land Burgenland und der Stadt Wien wurden parteipolitische Accounts durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette beziehungsweise der Büros der Regierungsmitglieder mitbetreut – also konkret von Bediensteten öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Nicht der Fall war das nur im Land Oberösterreich.

„Mögliche Interessenkonflikte“

„Es ergeben sich Abgrenzungsfragen, die mit möglichen Interessenkonflikten verbunden sind“, schreibt der Rechnungshof. Im Land Burgenland etwa betreute ausschließlich das Büro des Landeshauptmanns dessen Accounts. Im Bundeskanzleramt, im Kulturministerium und bei der Stadt Wien betreuten sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kabinette oder der Büros der Regierungsmitglieder als auch die jeweilige Partei die Accounts. Zudem betreute der Vizebürgermeister der Stadt Wien zwei seiner Accounts selbst.

Ruf nach „klaren Regelungen“

„Wenn Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften parteipolitische Accounts mitbetreuen, vermischen sich die Bereiche der Regierungs- und Parteiarbeit“, stellte der Rechnungshof also fest. Derartige Überschneidungen seien im Sinne der Transparenz und des Parteiengesetzes problematisch, „da Personal- und/oder Sachressourcen des Staates genutzt werden und die politische Partei diese Kosten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht rückerstattet“.

Dieses Problem bestehe während aktiver Amtsausübung bis zum Ausscheiden aus dem Amt, weshalb es dabei „klarer Regelungen“ bedürfe. Generell empfehlen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofs, keine Ressourcen aus öffentlichen Mitteln für die Betreuung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern, deren Medieninhaber eine politische Partei ist, einzusetzen.

Wesentlich sei auch, wer bei den Social-Media-Accounts der ausgewählten Regierungsmitglieder als Medieninhaber aufscheint. Für durchschnittliche Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer sei das jedoch nur beim Account des Vizekanzlers klar ersichtlich, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass das Kulturministerium und das Land Burgenland die Trennung von Regierungs- und Parteiarbeit nicht schriftlich geregelt hatten.

Verweis auf Deutschland

In seinem Bericht verweist der Rechnungshof auch auf die Vorgangsweise Deutschlands bezüglich regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit. Dort gelten die vom deutschen Bundesverfassungsgericht und vom Bundespresseamt erlassenen Leitsätze für zulässige Öffentlichkeitsarbeit auch für die sozialen Netzwerke. Denen zufolge sind etwa das Neutralitätsgebot und das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien zu beachten.

Land Burgenland weist Kritik zurück

Das Land Burgenland reagierte in einer Stellungnahme auf die Kritik, wonach das Impressum des Facebook-Auftritts von Landeschef Doskozil einen Link auf die Seite hanspeterdoskozil.at enthalten habe. Demnach hätten die medienrechtlich erforderlichen Angaben des Impressums eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich um die Facebook-Seite des Landeshauptmanns handelt. Eine Zurechnung an Dritte sei ausgeschlossen. Diese Rechtsansicht bestätige auch ein Gutachten und der Account habe somit stets den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprochen, hieß es.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sprach indes von einem „vernichtenden Bericht“ zu den Social-Media-Tätigkeiten Nehammers und Koglers. Das Ergebnis sei „eine Ohrfeige für die Steuerzahler“.