Handel mit Haiprodukten in Österreich weitgehend verboten

Einfuhr, Handel und Verarbeitung von Haien und Haiprodukten sind in Österreich nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Darauf machte die Artenschutzorganisation Sharkproject Austria heute aufmerksam.

Mit dem Inkrafttreten einer Verordnung des Umweltministeriums sei das Aus „für fragwürdige Kosmetika, Potenzmittel, Haifischflossensuppe und Haisteaks“ hierzulande besiegelt. Projektleiterin Gabriela Futterknecht hofft, „dass andere europäische Länder dies als Beispiel nehmen“.

„Akut gefährdet und vom Aussterben bedroht“

Mehr als drei Viertel aller Haiarten seien durch Überfischung und Bejagung „akut gefährdet und vom Aussterben bedroht“. In den vergangenen 50 Jahren sei der weltweite Bestand um mehr als 70 Prozent zurückgegangen.

Auch in Österreich seien „Haiprodukte wie Schillerlocke, Haisteaks, Haifischflossensuppe im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie weiterhin verbreitet. Österreich rangiert beim Import von Haifischfleisch sogar an fünfter Stelle in Europa“, berichteten die Artenschützer. Nicht nur Import und Verarbeitung von Haifischfleisch, auch die Einfuhr von Haigebissen und ähnlichen „Souvenirs“ ist nun strafbar. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.