Kein THC-Grenzwert im Straßenverkehr geplant

Nach der Cannabis-Teillegalisierung plant Deutschland die Einführung eines Grenzwertes des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) für Fahrzeuglenker und -lenkerinnen. In Österreich ist ein solches Limit nicht in Sicht, dafür gebe es keine Zustimmung der ÖVP, hieß es im Büro von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Die Feststellung einer Beeinträchtigung sei entscheidend, betonte der ÖAMTC, laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) wäre ein Grenzwert sinnvoll. Die Polizei führt indes im Grenzraum zu Deutschland Schwerpunktkontrollen durch.

Eine Expertenkommission schlug der deutschen Bundesregierung laut Medienberichten aus der Vorwoche 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut als Grenzwert vor. Dieser Wert würde einem Alkohollimit von 0,2 Promille entsprechen.

Innenministerium: Kein Kavaliersdelikt

„Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, im Sinne der Verkehrssicherheit bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuten Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigungen durch die Exekutive zu erarbeiten“, teilte das Verkehrsministerium der APA mit.

Ein mögliches Instrument dafür seien objektive Grenzwerte nach internationalem Vorbild. Aber: „Ein entsprechender Vorschlag des Verkehrsministeriums hat bisher keine Zustimmung des Koalitionspartners erhalten und wird daher nicht weiterverfolgt“, wurde betont.

Aus dem ÖVP-geführten Innenministerium hieß es, dass Personen, die berauschende Mittel zu sich genommen haben, keinesfalls ein Fahrzeug lenken sollten. Berauscht zu fahren sei nie ein Kavaliersdelikt, auch nicht bei Cannabiskonsum.