Spionage? Mitarbeiter von AfD-EU-Mandatar festgenommen

Ein Mitarbeiter eines AfD-Mitglieds des EU-Parlaments ist nach Angaben der deutschen Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Spionage für China in Dresden festgenommen worden. Ihm werde Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt, teilte die oberste deutsche Anklagebehörde heute mit.

Der Beschuldigte Jian G. sei Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes und arbeite seit 2019 für ein deutsches Mitglied des Europäischen Parlaments. Den Namen des Europaabgeordneten nannte die Bundesanwaltschaft nicht.

Das EU-Parlament suspendierte den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung.

AfD: Meldungen „sehr beunruhigend“

Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um den Spitzenkandidaten der in Teilen rechtsextremen AfD bei der Europawahl im Juni, Maximilian Krah, aus Dresden.

Der vorläufig festgenommene Mitarbeiter werde im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über einen Haftbefehl und Untersuchungshaft entscheiden werde, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.

Ein AfD-Sprecher bezeichnete die Meldungen über die Festnahme als „sehr beunruhigend“. „Da uns derzeit noch keine weiteren Informationen zu dem Fall vorliegen, müssen wir die weiteren Ermittlungen des Generalbundesanwalts abwarten“, teilte der Sprecher mit.

China weist Vorwürfe zurück

Peking wies die Spionagevorwürfe zurück. Die Anschuldigungen dienten dazu, „China zu verleumden und zu unterdrücken“, erklärte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Wang Wenbin. Es gehe darum, „die Atmosphäre der Zusammenarbeit zwischen China und Europa zu zerstören“.

Hinweise von Verfassungsschutz

Der Beschuldigte habe im Jänner 2024 wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im EU-Parlament an seinen nachrichtendienstlichen Auftraggeber weitergegeben, so die Bundesanwaltschaft. Zudem habe er für diesen chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht.

Der Hinweis auf den Beschuldigten kam nach Angaben der Anklagebehörde vom deutschen Bundesverfassungsschutz. Mit den polizeilichen Ermittlungen sei das Bundeskriminalamt beauftragt.