Medizinisch-technische Berufe: Kritik an Gesetzesnovelle

Eine geplante Novellierung des Gesetzes für medizinisch-technische Dienste (MTD) lässt bei den Vertretern und Vertreterinnen der sieben Berufssparten die Wogen hochgehen. In einer Onlinepressekonferenz kritisierten sie heute unter anderem, nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein.

Eine Überarbeitung des 1992 erlassenen Gesetzes sei längst überfällig, es brauche „wirklich große Reformen“, um die technischen Errungenschaften, den Personalmangel im Gesundheitswesen und den demografischen Wandel im Gesetz abzubilden, sagte etwa Gabriele Jaksch, Präsidentin von MTD Austria.

Änderungen in letzter Sekunde

Zwar seien in die Gespräche von Fachhochschulkonferenz bis Ärztekammer viele Stakeholder involviert gewesen, in letzter Sekunde dann aber viele Abänderungen gemacht worden, die einer Aufwertung der Gesundheitsberufe im Wege stehen würden.

„Es wäre charmant, wenn die Berufsvertretungen, die es betrifft, auch am Tisch sitzen würden“, sagte Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria.

Zu MTD gehören Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie. Das betrifft in etwa 41.000 Personen.

Kompetenzerweiterung gewünscht

Im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen seien mit Kompetenzerweiterungen verbundene Spezialisierungen für die Beschäftigten in diesen Bereichen. Eine Lockerung für die Kompetenzausübung sei aber im Sinne einer Entlastung wichtig, zudem könnten Wartezeiten verkürzt und die Berufe attraktiver werden, hieß es.

Mehr Möglichkeiten, ohne ärztliche Anweisungen tätig zu werden, hätte sich auch die Vertreterin der Radiologietechnologinnen – und technologen, Sylvia Handler, gewünscht. Die Befürchtung lautet, dass die Novellierung dazu führen könnte, dass bei jeder Adaptierung der Maßnahme in der Therapie derselben Person eine neue Verordnung vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt werden müsste.

Das stelle einen erheblichen, nicht umsetzbaren Aufwand für die ohnehin bereits stark belastete Ärzteschaft dar und werte akademisch ausgebildete Gesundheitsberufe ab. Auch der Zugang zu präventiven Leistungen ohne ärztliche Anordnung sei durch die Novelle nicht gegeben.