Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden

Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt, wonach nicht verkauftes Gewand nicht mehr vernichtet werden darf. Auch unverkaufte Elektroartikel sollen nicht mehr zerstört werden dürfen, entschieden die Abgeordneten heute in Straßburg. Künftig könnte ein solches Verbot auch für andere Kategorien greifen.

Hintergrund ist die Ökodesign-Verordnung. Sie schreibt vor, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen dürfen.

Künftig soll es digitale „Produktpässe“ geben, mit denen Käuferinnen und Käufer mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände bekommen sollen. Dadurch könne man die Produkte besser vergleichen und fundiertere Entscheidungen treffen, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt als Formsache.