Kostenersatz bei Freisprüchen künftig bis zu 60.000 Euro

Der Kostenersatz bei Freisprüchen in Strafverfahren wird deutlich erhöht. Im Extremfall können bis zu 60.000 Euro für Anwaltskosten beigesteuert werden, sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) heute nach dem Ministerrat präsentierten. Zudem wird erstmals ein Ersatz für eingestellte Strafverfahren eingeführt.

Schon länger bekannt war, dass das Finanzministerium für heuer insgesamt 70 Millionen Euro zusätzlich für den Kostenersatz zur Verfügung stellt. Das entspricht einer Verdreißigfachung der Mittel. Lange in der Koalition umstritten war aber, wie man die zusätzlichen Gelder am besten verteilt.

Nun wird gestaffelt: Bei Freisprüchen vor Bezirksgerichten wird der Ersatz von 1.000 auf bis zu 5.000 Euro gleich verfünffacht. In komplexen Fällen kann der Beitrag noch einmal um 50 Prozent erhöht werden, in sehr komplexen Fällen sogar um 100 Prozent.

Rechtsanwaltskammer: „Großer Schritt in richtige Richtung“

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Armenak Utudjian, sprach von einem „großen Schritt in die richtige Richtung und zu mehr Rechtsstaatlichkeit“. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets habe man damit eine sachgerechte Lösung getroffen. „Allerdings ist es nach wie vor nur ein Kostenbeitrag, nicht ein Kostenersatz.“

Aufgrund der Rückwirkung der Regelung bis Jahresanfang erwartet der Präsident der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, einen „ziemlichen Mehraufwand“ für die Richterinnen und Richter. Wenn das Gesetz in den kommenden Monaten in Kraft trete, würden im Anschluss vermutlich auf einen Schlag zahlreiche rückwirkende Anträge auf Kostenersatz bei Gericht einlangen.