Auskunftsperson betritt das Ausschusslokal im Parlament
ORF/Patrick Bauer
U-Ausschuss

Finanzverwaltung für COFAG „nicht aufgestellt“

Einen etwas anderen Blickwinkel zur Gründung der Covid-Finanzierungsagentur (COFAG) und zur Kritik des Rechnungshofs (RH) hat ein COFAG-Aufsichtsrat und Beamter im Finanzministerium am Donnerstag im COFAG-U-Ausschuss geliefert. Die bestehenden Förderinstitutionen und die Finanzverwaltung seien zum Zeitpunkt der Gründung für zusätzliche Aufgaben nicht aufgestellt gewesen. Er verwies zudem auf gute Erfahrungen aus früheren Zeiten.

Im März 2020 sei die Verwaltung personell nicht ausreichend ausgestattet und – Stichwort Homeoffice – darüber hinaus nicht hinreichend vorbereitet gewesen, die Aufgaben der COFAG zu übernehmen. Es habe entsprechend wenig Bereitschaft gegeben, so die Auskunftsperson. Der RH hatte unter anderem kritisiert, dass die Finanzverwaltung bei der Konzeption und Konstruktion der COFAG nicht stärker einbezogen wurde bzw. die Aufgaben extern vergeben wurden.

Es habe zudem grundsätzlich im Finanzministerium gute Erfahrungen mit ausgelagerten Gesellschaften gegeben, etwa auch in der Finanzkrise, so die Auskunftsperson weiter. Ob die Finanzverwaltung schnell fähig und in der Lage gewesen wäre, die Aufgaben selber zu übernehmen, konnte der Beamte nicht sagen. Es habe jedenfalls restriktive Signale aus dem Ministerium gegeben.

COFAG-Gründung war politische Entscheidung

Es sei jedenfalls eine politische Entscheidung gewesen, auf das Konstrukt einer ausgelagerten GmbH zu setzen. Die mit der Schaffung der COFAG beauftragte Anwaltskanzlei habe zudem rasch gearbeitet. Vor der COFAG sei die Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes (ABBAG) zuständig gewesen – und diese habe schon länger mit einer Anwaltskanzlei zusammengearbeitet.

Zu den vom RH ebenfalls kritisierten Honoraren für diverse externe Berater könne er nichts sagen – nur so viel: „Die Zusammenarbeit hat funktioniert, sonst hätte ich was gesagt.“ Die Kritik des RH beziehe sich vor allem auf das Jahr 2020, teilweise auf das Jahr 2021.

Er selbst ist seit 2022 Mitglied im Aufsichtsrat, viele Dinge seien mittlerweile gelöst, sofern behebbar, so der Beamte weiter. Die geprüften Instrumente wie der Fixkostenzuschuss I seien auch nicht mehr anwendbar. Hier seien die geförderten Unternehmen durchaus an die Grenzen gegangen, so die Auskunftsperson.

COFAG-Geschäftsführung „immer sehr korrekt“

In Bezug auf die eingesetzten COFAG-Geschäftsführer sagte der Beamte auf Nachfrage von Nina Tomaselli (Grüne), dass er Bernhard Perner schon länger gekannt habe, Marc Schimpel sei neu gewesen. Man habe mit Perner gut zusammengearbeitet, er habe „durchaus positive Erfahrungen mit ihm“. Wer sie vorgeschlagen habe, könne er nicht sagen.

Die COFAG-Geschäftsführung habe „immer sehr korrekt“ gehandelt, er habe auch keine Wahrnehmung zu Interventionen im Aufsichtsrat. Der „eine oder andere Fall“ sei auch im Aufsichtsrat besprochen worden, darunter auch Teile des „Signa-Gebildes“ wie das Goldene Quartier.

Das Kabinett des Finanzministers habe jedenfalls eine koordinierende Rolle gespielt, zunächste seien viele Richtlinien aus der Richtung gekommen. Darüber war er auch nicht unfroh, so die Auskunftsperson, habe es doch auch noch viele andere Aufgaben gegeben, etwa später auch der Fall Kommerzbank Mattersburg.

Warnungen zur Konzernbetrachtung

Mit der EU-Kommission über die diversen eingesetzten Mittel kommuniziert habe seine Abteilung, so der befragte Aufsichtsrat auf Fragen von Kai Jan Krainer (SPÖ). Krainer fragte dann noch zur schließlich von der EU angemahnten Konzernbetrachtung, die zunächst nicht zur Anwendung kam.

Dazu gab es offenbar Warnungen einer Anwaltskanzlei, wie Krainer vorlegte, die vor deutlich höheren Kosten warnte (wenn etwa, vereinfacht gesagt, an jede einzelne Filiale Geld statt „nur“ an den Konzern Beihilfen ausgezahlt werden).

Auf diese Weise war es zu Überförderungen gekommen, die Konzernen zugutegekommen sei, wie die SPÖ moniert. Man sei „in der Vergangenheit nicht davon ausgegangen, dass das missbraucht wird“, sagte die Auskunftsperson. Man sei nicht davon ausgegangen, ein „Beihilfen-Kreativmodell“ geschaffen zu haben. Die Entscheidung, die Konzernbetrachtung nicht anzusprechen, sei aus dem Kabinett gekommen, so die Auskunftsperson.