Unabhängigkeit des ORF: Concordia ruft VfGH an

Die vom Presseclub Concordia bereits 2022 bei der Medienbehörde KommAustria eingebrachte Popularbeschwerde rund um die Unabhängigkeit des ORF und den Einfluss der Politik auf Bestellung von Publikums- und Stiftungsrat beschäftigt nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Laut einer Aussendung wurde die 36 Seiten dicke Beschwerde bei dem Höchstgericht eingebracht, nachdem sich die KommAustria für unzuständig erklärt und das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde abgewiesen hatte.

Die Popularbeschwerde zielt auf die Zusammensetzung der ORF-Gremien Stiftungsrat und Publikumsrat, die mehrheitlich von den Regierungsparteien bestimmt werden, ab. Diese biete eine „strukturelle Einfallspforte für politischen Einfluss“.

Bestellungen mit „Makel der Rechtswidrigkeit“

Der Presseclub Concordia sieht rechtswidrige Bestellungen bei zwölf von insgesamt 17 von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) im Jahr 2022 bestellten Publikumsratsmitgliedern gegeben – etwa, weil ihre Bestellung nicht auf Basis von gesetzlich vorgesehenen Dreiervorschlägen erfolgte oder auch auf Basis von Vorschlägen von Einrichtungen, die für ihren Bereich nicht repräsentativ seien.

In weiterer Folge haben diese Publikumsratsmitglieder über sechs Personen für den Stiftungsrat mitgestimmt. Diese nahmen wiederum an der Wahl des Stiftungsratsvorsitzenden teil. Beide Vorgänge seien damit mit „dem Makel der Rechtswidrigkeit behaftet“, heißt es in der Beschwerde.

BVwG: KommAustria nicht zuständig

Die KommAustria wacht zwar über die Einhaltung des ORF-Gesetzes, sieht sich aber laut der Aussendung nicht für die Frage zuständig, ob sich die Medienministerin bei der Bestellung von Publikumsräten an die Gesetzesvorgaben gehalten hat.

Denn die KommAustria dürfe nicht das Handeln von Ministerinnen und Ministern als obersten Organen der Verwaltung überprüfen. Das BVwG bestätigte die Unzuständigkeit der KommAustria und wies die Beschwerde im März 2024 in allen Punkten ab.