Kommission verschärft Regeln für Billighändler Shein

Die EU-Kommission nimmt den chinesischen Onlinehändler Shein, der mit Schleuderpreisen für Modeartikel Millionen europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher auf seine Plattform lockt, künftig enger an die Kandare.

Wie die Brüsseler Behörde mitteile, wurde Shein heute im Rahmen des Gesetzes für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) offiziell in die Kategorie der sehr großen Onlineplattformen eingestuft – und ist damit strengeren Vorgaben unterworfen.

Wie die EU-Kommission weiter ausführte, hat Shein nach eigenen Angaben durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer und Nutzerinnen in der Europäischen Union. Damit liege das Unternehmen über der Schwelle für die Einstufung als sehr große Onlineplattform.

Vier Monate Zeit

Das bedeutet, dass Shein nun innerhalb von vier Monaten, also bis Ende August, umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz beispielsweise vor Produktfälschungen und Verletzungen der Rechte zum Schutz geistigen Eigentums ergreifen muss.

Außerdem werden für das chinesische Unternehmen jährliche Risikobewertungsberichte verpflichtend, die insbesondere mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher unter die Lupe nehmen müssen – mit einem Schwerpunkt auf dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden von minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern.

Die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) für Digitalriesen betrafen seit Ende August zunächst 19 große Onlinedienste, darunter die Onlinehändler Amazon und Zalando, Dienste wie Google Maps sowie Plattformen wie Facebook, TikTok und X (Twitter). Im Dezember kamen die Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos hinzu. Inklusive Shein fallen damit inzwischen 23 große Onlinedienste in diese Kategorie.