Beschwerde von Datenschützern zu ChatGPT

Die europäische Datenschutzorganisation noyb hat heute bei der heimischen Datenschutzbehörde zusammen mit einem betroffenen europäischen Bürger eine Datenschutzbeschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen des Verstoßes gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht.

Die vom heimischen Datenschutzaktivisten Max Schrems mitbegründete Organisation wirft OpenAI unter anderem vor, im Fall einer namentlich nicht genannten „Person des öffentlichen Lebens“ falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.

Schrems hatte zuvor bereits den Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

Noyb: Verweigern Menschen Recht auf ihre Daten

In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft noyb dem US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging, habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei.

Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa den Namen des Prominenten. Man könne ChatGPT aber nicht daran hindern, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern.

Unvollständige Datenauskunft

Noyb warf OpenAI weiters vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe es OpenAI versäumt, die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger offenzulegen.

Glaube, „dass Produkte nicht mit Gesetz übereinstimmen müssen“

Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei noyb, sagte, die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. „Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder ‚Innovation‘ eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen.“

Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI und der Verhängung eines Bußgeldes auf. Der Fall wird mit hoher Wahrscheinlichkeit beim EuGH landen.