OMV meldet Umsatz- und Gewinneinbruch

Der teilstaatliche Öl-, Gas- und Chemiekonzern OMV hat im ersten Quartal 2024 wegen stark gesunkener Gaspreise, einer geringeren Auslastung der Raffinerien und eines geringen Beitrags aus dem Tankstellengeschäft deutlich weniger verdient als im gleichen Quartal des Vorjahres.

Der Umsatz ging um ein Viertel auf 8,17 Milliarden Euro zurück, der Periodenüberschuss vor Sondereffekten brach um ein Drittel auf 696 Millionen Euro ein, wie das Unternehmen heute mitteilte.

„Die OMV hat einen robusten Start ins Jahr 2024 hingelegt und das in einem Umfeld, in dem die Gaspreise auf einem Niveau sind wie zuletzt vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine“, sagte OMV-Chef Alfred Stern.

CCS bei 1,48 Mrd. Euro

Die OMV erzielte im ersten Quartal ein CCS Operatives Ergebnis vor Sondereffekten von knapp 1,48 Mrd. Euro, das ist ein Rückgang um 29 Prozent. Diese Kennzahl ist besonders relevant in Branchen wie dem Öl- und Gassektor, in denen die Preise für Rohstoffe und Vorprodukte starken Schwankungen unterliegen.

CCS steht für Current Cost of Supplies. Das bedeutet, dass das operative Ergebnis auf Basis der aktuellen Beschaffungskosten berechnet wird. Der Cashflow aus der Betriebstätigkeit ging um ein Drittel auf 1,82 Mrd. Euro zurück.

Stern: Gerichtsverfahren in Russland „illegitim“

Die OMV hatte Schiedsverfahren gegen den russischen Gasprom-Konzern eingeleitet, „und zwar mit dem Zweck, die vertraglich vereinbarten Rechte der OMV zu wahren“, bestätigte Stern erstmals offiziell gegenüber der APA. Dabei gehe es unter anderem um die OMV-Beteiligung am russischen Gasfeld Juschno-Russkoje, sagte Stern. Dort wurde die OMV per Dekret de facto enteignet.

„Wir haben aber mehrere Schiedsverfahren eingeleitet, um die Rechte der OMV zu wahren.“ Von russischer Seite sei daraufhin in den letzten Wochen ein Anti-Klage-Verfahren eingeleitet worden, dem im Zusammenhang mit dem Gasfeld am St. Petersburger Handelsgericht auch stattgegeben worden sei.

„Wir sehen diese Verfahren als illegitim an und erkennen auch den Gerichtsstand St. Petersburg nicht an, da wir vertraglich geregelt haben, wie und wo mögliche Dispute geregelt werden müssen“, so Stern.