COFAG-U-Ausschuss: Benko erhielt Beugestrafe

Unternehmer Rene Benko ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen seines Nichterscheinens im COFAG-Untersuchungsausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden.

Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm unmöglich machten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten. Dieser Argumentation folgte das BVwG nicht.

Ein pauschales Aussageverweigerungsrecht ist für das BVwG „nicht ersichtlich“, wie es in der der APA vorliegenden Entscheidung heißt. Vielmehr könne die Auskunftsperson ihr Entschlagungsrecht im Einzelfall geltend machen.

Für sein Nichterscheinen habe der Unternehmer keine genügende Entschuldigung geltend gemacht. Benko hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof vorzugehen.

Benko will am 22. Mai im Ausschuss erscheinen

Der Signa-Gründer war für Ende März geladen. Weil er damals verhindert war, sicherte er zu, sich am 4. April den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Über seinen Anwalt Norbert Wess ließ er am Tag davor wissen, dass er doch nicht kommen könne.

Mittlerweile hat der Signa-Gründer sein Kommen in den COFAG-U-Ausschuss am 22. Mai „verbindlich zugesagt“. Benko werde schon am Vortag nach Wien reisen, hieß es in einem Schreiben von Benkos Anwalt an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sowie Verfahrensrichterin Christa Edwards.