KV im Hotel- und Gastgewerbe für zwei Jahre fixiert

Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe erhalten ab Mai durchschnittlich sechs Prozent mehr Geld und ab November weitere zwei Prozent. Darüber hinaus wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart.

Die Beschäftigten erhalten ab Mai 2025 die Jahresinflation von 2024 plus ein Prozent. Zudem einigten sich die Gewerkschaft vida und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto ab 1. Mai 2025.

Mindestens zwölf freie Sonntage

Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Fixiert wurde in der Vereinbarung unter anderem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest zwölf Sonntage pro Jahr freihaben. Außerdem gibt es den Nachtarbeitszuschlag künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten und nicht mehr wie bisher nur für Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie.

Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich geregelt, und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich von zwei Monaten auf einen Monat.

Verbesserungen für Lehrlinge

Eine Reihe von Verbesserungen gibt es für Lehrlinge. Ab 1. Mai 2024 erhalten Lehrlinge im ersten Lehrjahr ein Lehrlingseinkommen in Höhe von 1.000 Euro, im zweiten 1.120 Euro, im dritten 1.320 Euro und im vierten 1.420 Euro.

Außerdem bekommen Lehrlinge die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis frei, um den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern. Für eine Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gibt es eine Prämie von 250 bzw. 200 Euro.