IGH lehnt Eilantrag gegen Deutschlands Israel-Hilfe ab

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine Klage Nicaraguas zurückgewiesen, Deutschlands Rüstungsexporte nach Israel mit einem Eilantrag zu stoppen. Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht gestern mit.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Der Gerichtshof gab auch einem deutschen Antrag auf Abweisung des Falles nicht statt. Damit kann das Verfahren weitergeführt werden.

Das autoritär regierte Nicaragua wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Internationale Gerichtshof Deutschland auffordert, die Waffenexporte an Israel einzustellen. Nicaragua hatte damit argumentiert, dass im Gazastreifen wegen des Vorgehens des israelischen Militärs die ernste Gefahr eines Völkermords bestehe.

Richter: Verstöße gegen Völkermordkonvention denkbar

Berlin habe gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen, weil es Israel weiterhin mit Waffen beliefere. Die Richter des IGH hätten zuvor entschieden, es sei plausibel, dass Israel während seines Angriffs auf Gaza einige in der Völkermordkonvention garantierte Rechte verletzt habe. Die israelische Regierung bestreitet das.

Die deutsche Bundesregierung hatte die Vorwürfe Nicaraguas entschieden zurückgewiesen. Sie argumentiert zum einen mit dem Selbstverteidigungsrecht Israels. Zum anderen wird auf die umfangreiche humanitäre Hilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung verwiesen. Deutschland gehört hier zu den größten internationalen Geldgebern.