Entwurf für Verbandsklagen in Begutachtung

Verbandsklagen werden in Österreich neu geregelt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist heute in Begutachtung gegangen – damit wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht überführt, bei deren Umsetzung Österreich in Verzug war.

Verbandsklagen einbringen können demzufolge gesetzliche qualifizierte Einrichtungen wie Arbeiter- und Wirtschaftskammer sowie der Verein für Konsumenteninformation bzw. durch Bescheid anerkannte qualifizierte Einrichtungen.

Über Verbandsklagen sollen Großschadensereignisse mit vielen einzelnen geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern rascher abgewickelt werden.

Qualifizierte Einrichtungen als Kläger

Konsumentinnen und Konsumenten müssen dafür nicht selbst klagen, sondern können das qualifizierten Einrichtungen überlassen. So können sie ihren Aufwand bzw. das Prozessrisiko minimieren.

Das neue Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) soll Anerkennung, Aufsicht und Befugnisse dieser Institutionen regeln. Voraussetzung für deren Zulassung ist eine öffentliche Tätigkeit zum Schutz von Verbraucherinteressen, außerdem dürfen sie keinen Erwerbszweck haben und nicht unter Einfluss eines Unternehmens stehen.

Anerkannt werden sie entweder direkt im Gesetz oder mittels Bescheid durch den Bundeskartellanwalt. Das könnte eine Ausweitung der Klagebefugnisse bringen: Derzeit können nur Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Arbeiterkammer sowie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), der Seniorenrat und der Verband für Konsumenteninformation (VKI) Verbandsklagen führen.