Brunner schickte Abgabenänderungsgesetz in Begutachtung

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat gestern das Abgabenänderungsgesetz in Begutachtung geschickt, das ein paar Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und -zahler bringen soll. Im Paket enthalten ist die Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden. Ab 2025 soll für die Entnahme von Lebensmitteln keine Umsatzsteuer mehr zu bezahlen sein, wenn die Lebensmittel an eine begünstigte Einrichtung gespendet werden.

Weitere Erleichterungen soll es bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung geben, die unter bestimmten Voraussetzungen die Auszahlung einer Steuergutschrift ermöglicht, ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Geltend ab dem Veranlagungsjahr 2024 ist das Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes grundsätzlich kein Hindernis mehr.

Eine Ergänzung wird auch für das mit Jahresanfang eingeführte Modell der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung vorgenommen. Virtuelle Geschäftsanteile, „phantom shares“, sollen künftig in das neue Regime der Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können.

Für digitale Beilagen, die einer Behörde zuvor schon in Papierform übermittelt wurden, entfallen künftig die Gebühren, sieht der Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz außerdem vor. Auch Neuerungen für Kleinunternehmen sind ab 2025 vorgesehen: Unter anderem erhalten diese die Möglichkeit einer vereinfachten Rechnungsausstellung, unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag.