Positives Rechtsstaatlichkeitszeugnis für Polen

Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel vorgeschlagen, das gegen Polen eingeleitete Artikel-7-Verfahren wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit einzustellen. Die Kommission habe ihre Überprüfung abgeschlossen und sei zum dem Schluss gekommen, dass keine Gefahr mehr bestehe.

Laut einem Sprecher sei das EU-Parlament informiert worden, und der EU-Ministerrat dürfte voraussichtlich bei seiner nächsten Tagung über den Vorschlag beraten.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Polen und der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk auf X (Twitter): „Heute beginnt für Polen ein neues Kapitel.“ Das sei das Ergebnis harter Arbeit und entschlossener Reformbemühungen. In ihrem letzten Bericht vom Juli 2023 sah die Brüsseler Behörde noch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz.

Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz

Die Vertreter Polens hatten den Europaministerinnen und -ministern der EU bei ihrem Treffen im Februar in Brüssel einen Aktionsplan mit Maßnahmen zum Artikel-7-Verfahren präsentiert.

Polens Justizminister Adam Bodnar und Europaminister Adam Szlapka informierten die Ministerinnen und Minister über die Reformen, die die neue polnische Regierung unter Tusk durchgeführt hat und durchführen werde. Als Beispiel nannte EU-Justizkommissar Didier Reynders nach dem Treffen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Justizsystems.