Homeoffice-Gesetz: Geltungsbereich soll größer werden

Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken und im Kaffeehaus – vor, teilte das Wirtschaftsministerium gestern in einer Aussendung mit. Die Begutachtungsfrist läuft bis 21. Mai.

Auf den Gesetzesentwurf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung geeinigt.

Im Rahmen der Novelle wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.

Steuerliche Vorteile

Um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren, wurde während der Covid-19-Pandemie ein Homeoffice-Paket beschlossen. Damit sollte es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, ohne den Unfallschutz zu verlieren.

Zudem wurden auch steuerliche Vorteile eingeräumt. Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.