Neuregelung von „Medienprivileg“ vor Beschluss

Die vom Verfassungsgerichtshof erwirkte Reparatur des „Medienprivilegs“ steht vor dem Beschluss. Justiz- und Medienministerium verständigten sich gestrigen Angaben zufolge auf einen gemeinsamen Entwurf, der das Redaktionsgeheimnis weiter effektiv schützen soll, etwa vor Datenanfragen. Auch „Bürger/innen-Journalisten“ sollen von den Regeln künftig profitieren können.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Jänner vergangenen Jahres Ausnahmen für Medienunternehmen beim Datenschutzgesetz (DSG) als verfassungswidrig erkannt. Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken dürften nicht prinzipiell von den Bestimmungen des DSG ausgenommen werden, da dieses „Medienprivileg“ gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoße, so das Höchstgericht.

ÖVP rückte von „Zitierverbot“ ab

Die Reparaturfrist läuft Mitte 2024 aus. Dass man sich bis zum letzten Moment Zeit gelassen hat, hängt damit zusammen, dass die Materie ursprünglich mit einem „Zitierverbot“ aus nicht öffentlichen Akten junktimiert worden war.

Vor einem Monat rückte die ÖVP davon ab, womit der Weg für eine Vereinbarung frei war. Nach der Begutachtung ist die parlamentarische Behandlung im Juni vorgesehen, womit das Gesetz mit Juli in Kraft treten kann.